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StartCOVID-19Corona setzt der Meinungsfreiheit Grenzen. Auch Ärzte sollten aufpassen.

Corona setzt der Meinungsfreiheit Grenzen. Auch Ärzte sollten aufpassen.

Eine Ärztin am LKH Graz in Österreich und ein Arzt in St. Gallen in der Schweiz kritisieren öffentlich die staatlichen Coronamaßnahmen. Kurz drauf sind beide ihre Jobs los.

KLZ vom 8.9.2020

Die Grazer Kardiologin Konstantina Rösch, die in ihrer Gemeinde auch politisch tätig ist, sagte auf einer Veranstaltung in Wien: Die Schutzmasken, die in den vergangenen Monaten vor einer Übertragung des Corona-Virus schützen sollten, hätten nur den Sinn, die Bürger zu demütigen. Jeder der behaupte, dass Masken vor irgendwas schützen, der lüge. Das Volk solle durch die Politik dumm und arm gehalten werden, die Regierung wolle einen autoritären Staat etablieren. Jene, die die Verfassung aushebeln würden, sollten auch zur Verantwortung gezogen werden. Und grundsätzlich stelle das Coronavirus keine Gefahr für einen großen Anteil der Bevölkerung dar. So wird sie in der Kleinen Zeitung vom 6. Juli zitiert. Die Kages als Arbeitgeberin distanzierte sich umgehend von diesen Ansichten, sah aber vorerst keine rechtliche Möglichkeit dagegen vorzugehen. Die bot sich zwei Monate später. Anfang September wurde sie entlassen. Laut Kages war nach einer Ermahnung eine Patientenbeschwerde bekannt geworden. Zu einem „klärenden Gespräch“ sei sie nicht erschienen. Anders ihr Anwalt Roman Schiessler. Die Entlassung seiner Mandantin sei in deren Urlaub erfolgt, sodass eine Aussprache zu dem angesetzten Termin gar nicht möglich war. Zudem datiere die Patientenbeschwerde aus dem April und beträfe das Verhalten einer Krankenschwester. Man werde die Entlassung vor Gericht anfechten. Wenige Wochen zuvor wollte die Medizinerin eine Informationsversammlung der Initiative für evidenzbasierte Corona Information (ICI) veranstalten, die ihr von der LPD Graz untersagt worden war. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Blick Online vom 8.9.2020

Anders der Fall des ehemaligen Amtsarztes Dr. Rainer Schregel aus Wattwil. Auch er konnte sich mit den behördlichen Coronamassnahmen nicht anfreunden und gab dem Youtubekanal StrickerTV ein einstündiges Interview, wo er fachlich in Bezug auf die umstrittenen PCR Tests sehr ins Detail ging und versuchte Zusammenhänge anschaulich darzustellen. Er betonte mehrfach, dass Covid19 Realität sei, argumentierte aber, dass die aktuellen Massnahmen übertrieben seien.  Eine Tagblattjournalistin wurde auf die Sendung aufmerksam und publizierte: Schregel sei ein gerngesehener Gast auf dubiosen Youtube-Sendern. Zudem vergleiche er die Coronamaskenpflicht mit Kindesmisshandlung und die Coronamassnahmen mit dem Nazi-Regime. Mehr brauchte es nicht. Am nächsten Tag konterte er flapsig auf Facebook mit „Josef Goebbels wäre stolz auf sein Mädchen“, den er kurz drauf wieder löschte.
Mehr brauchte es nicht. Zunächst hat das Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen ein Verfahren gegen ihn eröffnet und ihn aus dem Amt als Amtsarzt abberufen. Ein paar Tage später beendete auch sein Arbeitgeber Medbase die Zusammenarbeit. Eine unrühmliche Rolle spielten dabei Medien wie “Blick” und “medinside.ch“, die Dr. Schregel entgegen seinen Aussagen als “Coronaleugner” bezeichneten. Ausnahme hier die Schweizer Weltwoche, die sich in einem eigenen Artikel um Ausgewogenheit bemüht.

Oliver Rohkamm
Oliver Rohkamm
Immer auf der Suche nach neuen zahnmedizinischen Innovationen. Hat ein Faible für alles, was mit dem digitalen Workflow in der Zahnmedizin zu tun hat. Zusätzlich interessiert er sich für Computer und alles was zwei Räder hat. In der Freizeit ist er vor allem auf dem Motorrad, Rennrad oder Mountainbike zu finden.
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2 Kommentare

  1. Kritik ist nicht erwünscht, Presse- und Meinungsfreiheit sind stark eingschränkt, nicht nur in der Schweiz. In Deutschland sind die “Qualitätsmedien” quasi gleichgeschaltet. Alle sprechen einheitlich von Infektionen, meinen aber positive PCR-Tests. Der PCR-Test ist aber gar nicht in der Lage, Infektionen nachzuweisen und mit den im Drosten-Papier vorgegebenen 45 Zyklen schon gar nicht (CT-Wert). Das berichten die Mainstream-Medien aber nicht, obwohl sie es müssten. Es gehört zu ihrer unparteiischen, neutralen Informationspflicht.

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