Nach §5 Absatz 1 des COVID-19 Massnahmengesetzes kann ein Lockdown ausschließlich dann verhängt werden, wenn ein Zusammenbruch des Gesundheitssystems droht. Der Lockdown muss UNERLÄSSLICH sein. Das setzt eine evidenzbasierte Faktenlage voraus. Im konkreten Fall wird von der Bundesregierung immer mit der Anzahl der belegten Normalbetten und Intensivbetten argumentiert. Liefern diese Zahlen wirklich die notwendige Rechtsgrundlage?

Dr. Gerhard Pöttler, Geschäftsführer der Medikon ist ein ausgewiesener Experte für das Gesundheitswesen. In einem Interview mit Respekt.plus am 21.12.20 erklärt er: „Heute sind von 64.000 österreichweit verfügbaren Normalbetten 2.412 mit Coronapatienten belegt. Am absoluten Höhepunkt im November waren es 7.500. Damit ist klar, was die Normalbetten angeht: Es gab zu keinem Zeitpunkt in Gesamtösterreich eine Notlage.“

Bei den Intensivbetten sieht es ähnlich aus. Realistisch gesehen gibt es max. 2.000 Intensivbetten in Österreich. Laut Herwig Ostermann, Geschäftsführer der Gesundheit Österreich liegt die realistische Oberkante aufgrund von Personalengpässen bei 1.800 Intensivpatienten, während Dr. Pöttler von 1.900 ausgeht. Am Höhepunkt der Entwicklung im November waren 59% der belegten Intensivbetten mit Coronapatienten belegt, was einer Anzahl von 700 Patienten entspricht. Damit waren auf dem Höhepunkt der Entwicklung maximal 1.200 von 1.800 Intensivbetten belegt und weit entfernt von einem drohenden Zusammenbruch des Gesundheitssystems, der ja überhaupt erst die Rechtsgrundlage für einen Lockdown gewesen wäre. Interessant ist, dass das Sozialministerium in einem allgemein zugänglichen Factsheet vom 27.11.20 sogar von 2.118 verfügbaren Intensivbetten spricht.

Dazu kommt, dass viele Coronapatienten nicht wegen Corona in die Intensivstation eingeliefert worden sind, sondern aufgrund von Schlaganfällen, Herzinfarkten oder schweren Autounfällen behandelt werden. Nur, weil sie im Rahmen der Untersuchungen zufällig coronapositiv getestet wurden, zählen sie automatisch als Coronapatient und verfälschen die Zahlen der Patienten, die ausschließlich wegen einer Coronainfektion in Behandlung sind.

Mit heutigem Stand zählt die AGES 431 coronapositive Intensivpatienten gibt aber nur 637 zusätzlich freie Intensivkapazitäten aus, was in Summe nur rund 1.100 Intensivbetten bedeuten würde? Was ist mit der Differenz zu den oben angeführten 1.800 bzw. 1.900 Betten? Der Unterschied von gut 700 bis 800 weiteren Betten liegt in der unterschiedlichen Definition von „Verfügbarkeit“. Grundsätzlich melden die Länder nur den Bettenstand ein, den sie aktuell haben. Diese Zahl kann jederzeit erhöht werden, denn auch die bloße Verfügbarkeit von Intensivbetten kostet Geld und wird daher in diesem Rahmen von den Spitälern selbst laufend an die eigenen Bedürfnisse angepaßt.

Damit fragt man sich, was die Regierung bewogen hat bei stark rücklaufenden Zahlen einen dritten Lockdown auszurufen und weitere wirtschaftliche Schäden in Kauf zu nehmen. Nachdem sich viele Massnahmen des ersten Lockdowns im nachhinein als rechtswidrig herausgestellt hatten, ist davon auszugehen, dass in wenigen Monaten auch die Rechtsgrundlage für einen dritten Lockdown aufgrund der aktuellen Lage nicht gegeben ist.

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