So wie sich die Zahnmedizin in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten weiterentwickelt hat, so beeinflussen immer neue Innovationen die Röntgentechnik von heute. Die Bildqualität im 2D- und 3D-Format wird immer besser, gleichzeitig sinkt auch die Belastung der Patienten durch die Röntgenstrahlung. Aber eben, diese ist weiter vorhanden und muss, im Interesse der Patienten sowie im eigenen, professionell gehandhabt werden. Nicht umsonst wacht das Bundesamt für Gesundheit BAG über den Einsatz des Röntgens in der Zahnarztpraxis und gibt ganz klar vor, wer wann wie eine Weiterbildung zu absolvieren hat. Was vielen Praxisinhabern wie auch Anwendern mach mal nicht wirklich bewusst ist, dass es sich dabei nicht um irgendwelche Empfehlungen der Behörden handelt, sondern um klare, gesetzlich verankerte Vorgaben.
Ist ein Muss: das Strahlenschutzkonzept
Seit Januar 2018 ist in der Strahlenschutzverordnung (StSv) festgehalten, dass jede Zahnarztpraxis ein Strahlenschutzkonzept gemäss Artikel 19 benötigt. Dabei handelt es sich um betriebs- respektive praxisinterne Weisungen, die niedergeschrieben sein müssen, und in denen Weisungen über Arbeitsmethoden und Schutzmassnahmen definiert sind sowie die Methoden, wie man diese einhält und überwacht. Weiter müssen in diesem Strahlenschutzkonzept die Kompetenzen der verschiedenen Linienvorgesetzten und der Strahlenschutz-Sachverständigen sowie jener Personen, die mit Strahlungsquellen umgehen, schriftlich festgehalten sein.
Welches sind die Ziele des Strahlenschutzkonzeptes?
Folgende Punkte werden in den gesetzlichen Vorgaben genau definiert…
- Der Arbeitgeber respektive Bewilligungsinhaber hat die Verantwortung der Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden und den Umweltschutz im Umgang mit ionisierenden Röntgenstrahlen wahrzunehmen und trifft die dafür notwendigen Sicherheitsmassnahmen.
- Die Praxisinhaberinnen und -inhaber müssen über eine entsprechende Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verfügen, um mit ionisierender Strahlung zu arbeiten. Die Bewilligungsinhaber sind in Folge für den Strahlenschutz in der eigenen Zahnarztpraxis verantwortlich.
- Neu sind betriebsinterne Weisungen über Arbeitsmethoden und Schutzmassnahmen schriftlich festzulegen und deren Einhaltung zu überwachen.
- Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber muss dafür sorgen, dass alle im Betrieb anwesenden Personen, die eine Strahlenexposition erhalten können, über die Gefahren, die sich aus dem betrieblichen Umgang mit ionisierenden Strahlen für ihre Gesundheit ergeben können, in angemessener Weise informiert werden.
- Sämtliche Inhaberinnen und Inhaber von Bewilligungen für Strahlenanwendungen führen jährlich eine Eigenevaluation ihrer Prozesse durch (Art. 43) und erstellen ein Qualitätshandbuch.
Mehr als nur Makulatur: das Qualitätshandbuch
In jeder Zahnarztpraxis muss ein Qualitätshandbuch vorhanden sein, welches bei allfälligen Inspektionen und Audits vorgewiesen werden muss. In diesem müssen mindestens nachfolgende Punkte detailliert beschrieben sein:
- Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
- Gerätepark für Untersuchung und Behandlung
- Personalschulung
- Massnahmen zur Einhaltung der Vorschriften über die Rechtfertigung der individuellen Anwendung (Art. 29)
- Untersuchungs- und Behandlungsprotokolle und Patienteninformationen;
- Dokumentation der Strahlendosen (Art. 33) im mittleren oder Hochdosisbereich (gilt nicht für Zahnarzt)
- Befunderstellung und Befundkommunikation oder Behandlungskontrolle, Datenspeicherung und Datentransfer
- Qualitätssicherung (Konstanzprüfung)
- Eigenevaluation (jährlich)
Dieses Handbuch muss dem Personal bei Neueintritt zur Verfügung gestellt werden, ebenso beim bestehenden Team in regelmässigen Abständen zur Auffrischung gegeben werden. Doch damit ist es nicht getan, müssen doch die Durchführungen der Instruktionen dokumentiert und alle entsprechenden Dokumente (Konzept, Nachweis der Einweisungen und der fortlaufenden Instruktionen, Ausbildungs- und Fortbildungsnachweise) aufbewahrt werden.
Nicht mit dem Feuer spielen, Respekt gegenüber den eigenen Leuten
Mag sein, dass nie eine Inspektion die eigene Zahnarztpraxis aufsuchen wird um diese unter die Lupe zu nehmen, doch beim Strahlenschutzkonzept geht es nicht nur um die Einhaltung der Gesetzesvorgaben des Bundesamtes für Gesundheit BAG, sondern auch – wenn nicht sogar: vor allem – um die Gesundheit und das Wohl der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch jenes der Patienten.