Dienstag, Juli 16, 2024
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Seit Januar 2018 achtet das BAG verschärft über den Strahlenschutz auch in der Zahnmedizin

Es gibt Dinge, die in der Zahnarztpraxis gerne als alltäglich abgetan werden, die jedoch eine konstante Aktualisierung bedürfen. Zu diesem gehört auch der Umgang und der Einsatz von Röntgengeräten, die gerade aus dem digitalen Workflow nicht mehr wegzudenken sind.

So wie sich die Zahnmedizin in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten weiterentwickelt hat, so beeinflussen immer neue Innovationen die Röntgentechnik von heute. Die Bildqualität im 2D- und 3D-Format wird immer besser, gleichzeitig sinkt auch die Belastung der Patienten durch die Röntgenstrahlung. Aber eben, diese ist weiter vorhanden und muss, im Interesse der Patienten sowie im eigenen, professionell gehandhabt werden. Nicht umsonst wacht das Bundesamt für Gesundheit BAG über den Einsatz des Röntgens in der Zahnarztpraxis und gibt ganz klar vor, wer wann wie eine Weiterbildung zu absolvieren hat. Was vielen Praxisinhabern wie auch Anwendern mach mal nicht wirklich bewusst ist, dass es sich dabei nicht um irgendwelche Empfehlungen der Behörden handelt, sondern um klare, gesetzlich verankerte Vorgaben.

Ist ein Muss: das Strahlenschutzkonzept

Seit Januar 2018 ist in der Strahlenschutzverordnung (StSv) festgehalten, dass jede Zahnarztpraxis ein Strahlenschutzkonzept gemäss Artikel 19 benötigt. Dabei handelt es sich um betriebs- respektive praxisinterne Weisungen, die niedergeschrieben sein müssen, und in denen Weisungen über Arbeitsmethoden und Schutzmassnahmen definiert sind sowie die Methoden, wie man diese einhält und überwacht. Weiter müssen in diesem Strahlenschutzkonzept die Kompetenzen der verschiedenen Linienvorgesetzten und der Strahlenschutz-Sachverständigen sowie jener Personen, die mit Strahlungsquellen umgehen, schriftlich festgehalten sein.

Seit 2018 besteht das Bundesamt für Gesundheit auf einer obligatorischen Fortbildung für das gesamte zahnmedizinische Praxispersonal von vier Lektionen alle fünf Jahre. Genau aus diesem Grund bieten Margot Birrer und ihr Team diverse Weiterbildungen in diesem Bereich an, etwa die «Obligatorische Fortbildung Strahlenschutz», bei welchem das revidierte Strahlenschutzgesetz erläutert, die theoretischen Grundlagen des Röntgens auffrischt sowie die Fehlervermeidung bei Röntgenaufnahmen erarbeitet werden. Angesprochen werden mit dem QM-Seminar zur Erstellung des Strahlenschutzkonzeptes nicht nur das Praxisteam, sondern auch die Zahnärzte, wobei diese Ausbildung individuell, aber auch als Praxisworkshop durchgeführt werden kann.

Welches sind die Ziele des Strahlenschutzkonzeptes?

Folgende Punkte werden in den gesetzlichen Vorgaben genau definiert…

  • Der Arbeitgeber respektive Bewilligungsinhaber hat die Verantwortung der Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden und den Umweltschutz im Umgang mit ionisierenden Röntgenstrahlen wahrzunehmen und trifft die dafür notwendigen Sicherheitsmassnahmen.
  • Die Praxisinhaberinnen und -inhaber müssen über eine entsprechende Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verfügen, um mit ionisierender Strahlung zu arbeiten. Die Bewilligungsinhaber sind in Folge für den Strahlenschutz in der eigenen Zahnarztpraxis verantwortlich.
  • Neu sind betriebsinterne Weisungen über Arbeitsmethoden und Schutzmassnahmen schriftlich festzulegen und deren Einhaltung zu überwachen.
  • Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber muss dafür sorgen, dass alle im Betrieb anwesenden Personen, die eine Strahlenexposition erhalten können, über die Gefahren, die sich aus dem betrieblichen Umgang mit ionisierenden Strahlen für ihre Gesundheit ergeben können, in angemessener Weise informiert werden.
  • Sämtliche Inhaberinnen und Inhaber von Bewilligungen für Strahlenanwendungen führen jährlich eine Eigenevaluation ihrer Prozesse durch (Art. 43) und erstellen ein Qualitätshandbuch.

Mehr als nur Makulatur: das Qualitätshandbuch

In jeder Zahnarztpraxis muss ein Qualitätshandbuch vorhanden sein, welches bei allfälligen Inspektionen und Audits vorgewiesen werden muss. In diesem müssen mindestens nachfolgende Punkte detailliert beschrieben sein:

  • Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
  • Gerätepark für Untersuchung und Behandlung
  • Personalschulung
  • Massnahmen zur Einhaltung der Vorschriften über die Rechtfertigung der individuellen Anwendung (Art. 29)
  • Untersuchungs- und Behandlungsprotokolle und Patienteninformationen;
  • Dokumentation der Strahlendosen (Art. 33) im mittleren oder Hochdosisbereich (gilt nicht für Zahnarzt)
  • Befunderstellung und Befundkommunikation oder Behandlungskontrolle, Datenspeicherung und Datentransfer
  • Qualitätssicherung (Konstanzprüfung)
  • Eigenevaluation (jährlich)

Dieses Handbuch muss dem Personal bei Neueintritt zur Verfügung gestellt werden, ebenso beim bestehenden Team in regelmässigen Abständen zur Auffrischung gegeben werden. Doch damit ist es nicht getan, müssen doch die Durchführungen der Instruktionen dokumentiert und alle entsprechenden Dokumente (Konzept, Nachweis der Einweisungen und der fortlaufenden Instruktionen, Ausbildungs- und Fortbildungsnachweise) aufbewahrt werden.

Nicht mit dem Feuer spielen, Respekt gegenüber den eigenen Leuten

Mag sein, dass nie eine Inspektion die eigene Zahnarztpraxis aufsuchen wird um diese unter die Lupe zu nehmen, doch beim Strahlenschutzkonzept geht es nicht nur um die Einhaltung der Gesetzesvorgaben des Bundesamtes für Gesundheit BAG, sondern auch – wenn nicht sogar: vor allem – um die Gesundheit und das Wohl der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch jenes der Patienten.

www.dentaltraining.ch

 

 

Daniel Izquierdo-Hänni
Daniel Izquierdo-Hänni
Der Schweizer Marketing- und Kommunikationsprofi Daniel Izquierdo-Hänni ist seit Beginn seiner beruflichen Laufbahn auch journalistisch tätig, die Dentalbranche kennt er seit über fünfzehn Jahren bestens. Unter anderem gibt er seit über zehn Jahren Kurse zu den Themen Praxismarketing und Patientenkommunikation in der Zahnmedizin. Als Autor beim Dental Journal kann er seine beiden Kompetenzfelder ideal miteinander verbinden. Privat und beruflich pendelt er zwischen seiner ehemaligen Heimatstadt Basel und seinem Wohnort Valencia/Spanien hin und her.
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